Current Events

AGB für Sprachunterricht

Allgemeines

Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Der Unterricht wird grundsätzlich nur von erfahrenen Lehrern durchgeführt, die von uns sorgfältig ausgewählt wurden.

In der Regel ist ein Lehrer für einen geplanten Kurs zuständig. Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass die Lehrkraft wechselt, insbesondere bei Verhinderung durch Krankheit oder wenn der/die Schüler sehr unregelmäßige Unterrichtszeiten bestimmen. Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Eine Kündigung der Unterrichtsvereinbarung ist nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf in jedem Fall der Schriftform. Entsprechende Kündigungsfristen sind zu beachten. Für ausgefallene Stunden bemühen wir uns um Ersatzstunden oder eine Verlängerung des Programms nach hinten. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Schüler einen Anspruch auf Restvergütung. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der gebuchte Unterricht ist im Voraus zu zahlen.

Einzelunterricht

Sagt ein Schüler seinen Einzelunterricht wegen Verhinderung ab, so muss dies bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages erfolgen, damit der Lehrer rechtzeitig informiert werden kann. Vereinbarter Einzelunterricht, der verspätet oder gar nicht abgesagt wird, ist in jedem Fall zu bezahlen.

Bei fortlaufenden offenen Unterrichtsvereinbarungen ohne festgelegte Stundenzahl, kann der Teilnehmer mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende den Unterricht kündigen. Restguthaben werden erstattet. Ausgenommen von der Rückerstattung sind Kursmaterialien und Einschreibkosten.

 

Gruppenunterricht

Aus pädagogischen Gründen kann eine Umgruppierung der Teilnehmer verschiedener Kurse durchgeführt werden. Gruppenunterricht wird über eine bestimmte Gesamtstundenzahl vereinbart. Vereinbarter Unterricht, der nicht in Anspruch genommen wird, muss in jedem Fall bezahlt werden, da die Kalkulation der Kurse auf der jeweiligen Teilnehmerzahl basiert und diese nicht gefährdet werden darf. Wenn für einen Kurs zu wenige Anmeldungen vorliegen (geplant ist in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen), wird die Stundenzahl (bei unveränderter Kursgebühr) entsprechend verringert oder die Kursgebühr heraufgesetzt (bei unveränderter Stundenzahl).

 

Firmenunterricht

Im Rahmen unseres Firmenservice bieten wir den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. In dieser Vereinbarung wird der voraussichtliche Unterrichtsbedarf für den Zeitraum von einem Jahr festgelegt. Je nach Unterrichtsvolumen ergeben sich reduzierte Unterrichtspreise.

Sagt ein Einzelschüler oder eine Gruppe Unterricht wegen Verhinderung ab, so muss dies bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages erfolgen, damit der Lehrer rechtzeitig informiert werden kann. Vereinbarter Unterricht, der verspätet oder gar nicht abgesagt wird, ist in jedem Fall zu bezahlen.

 

Sprachunterricht im Ausland

Bei unseren Sonderprogrammen Crash-Kurse, Einzelunterricht und Sprachferien im Ausland gelten zusätzlich unsere Allgemeinen Reisebedingungen, soweit neben dem reinen Unterricht weitere Reiseleistungen in Anspruch genommen werden (z.B. Hotel, Gastfamilie, Flug- oder Busreise). Ferner weisen wir darauf hin, dass nicht in Anspruch genommener Sprachunterricht im Ausland grundsätzlich nicht erstatttungsfähig ist.


Zurück zur Übersicht